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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
1. Vertragspartner sind der Auftraggeber und der Herausgeber des Amtsblattes Betzenstein, der BdS Bayern, Ortsgruppe Betzenstein/Plech e.V.
2. Anzeigenauftrag im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Inserenten im Amtsblatt Betzenstein.
3. Preisbasis bildet die jeweils am Abschlußtag gültige Preisliste. Bei Änderungen der Anzeigenpreise gelten die Bedingungen eines laufenden Abschlusses bis zu dessen Erfüllung weiter. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers erlischt der Abschluss im bezug auf die Konditionen.
4. Reine Textänderungen können kostenlos vorgenommen werden. Aufwendige Änderungen und graphische Gestaltung werden gesondert vom jeweils beauftragten Verlag als Zusatzkosten berechnet.
5. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet.
6. Der Verlag behält sich vor, einzelne Anzeigen oder Beilagen wegen des Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form oder wegen Platzmangels nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
7. Der Auftraggeber verzichtet grundsätzlich auf Rechtsansprüche wegen nicht erfüllter Aufträge dem Herausgeber, der beauftragten Anzeigen-Annahmestellen und dem jeweils beauftragten Verlag gegenüber.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilage ist der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Textänderungen laufender Abschlüsse. Liegen die neuen Texte bis zum jeweiligen Anzeigenschluss beim Herausgeber nicht vor, gilt als vereinbart, dass der letzte dem Herausgeber zugesandte Text wieder verwendet wird.
9. Der Herausgeber gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige im Rahmen der drucktechnischen Möglichkeiten. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Herausgeber sind ausgeschlossen.
10. Anzeigen-Rechnungen werden ausschließlich vom Herausgeber nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt und sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
11. Vertragspartner und Rechnungssteller für grafische Arbeiten ist der beauftragte Dienstleister.
11. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die banküblichen Zinsen sowie etwaige Einziehungskosten berechnet. Der Herausgeber kann die weitere Ausführung laufender und neuer Aufträge bis zur Bezahlung zurückstellen.
12. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Herausgeber und Verlag sind nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
13. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Auftraggeber nicht vor der nächsten Einschaltung bis zum Anzeigen-Schlußtermin auf den Fehler hinweist.
14. Ein Ausschluss von Anzeigen von Mitbewerbern (Konkurrenzausschluss) kann weder für bestimmte Ausgaben noch für eine bestimmte Zeit zugesichert werden.
15. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Herausgebers.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 30. November 2010 um 12:48 Uhr |